Investitionsstandort in Bayern.
KMU oder mittelgroßes Unternehmen.
Baugenehmigungsbescheid oder ein Genehmigungsbescheid nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).
Aufnahme, Bearbeitung, Verarbeitung oder Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse gemäß Anhang I AEUV.
Nachweis vertraglicher Bindungen mit Erzeugern oder Erzeugerzusammenschlüssen über 40 % der verarbeiteten Rohware für einen Zeitraum von fünf Jahren, es gelten Ausnahmen.
Nachweis der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens.
Nachweis der Energie- und/oder Wassereinsparung bzw. der Reduzierung klimaschädlicher Emissionen.
Einhaltung der Zweckbindungsfrist von 12 Jahren für geförderte Bauten und bauliche Anlagen bzw. fünf Jahre für technische Einrichtungen.
Das Vorhaben ist innerhalb von drei Jahren ab Bewilligung durchzuführen.
Das Vorhaben steht im Einklang mit den europäischen und nationalen Umweltschutzvorschriften.
Bei einer Betriebsaufspaltung gelten weitere Voraussetzungen.
Unternehmen unbeschadet der gewählten Rechtsform.
Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung, deren Tätigkeit sich nicht gleichzeitig auf die Erzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse bezieht.
Tierische Erzeugnisse
Milch- und Milcherzeugnisse
Fleisch, einschließlich lebender Tiere
Pflanzliche Erzeugnisse
Mähdruschfrüchte
Kartoffeln einschließlich Pflanzkartoffeln
Obst und Gemüse
Gärtnerische Erzeugnisse
Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse ausschließlich zu Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
bis zu 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen gemäß Verordnung (EG) Nr. 853/2004 für die Schlachtung von Tieren zugelassen ist und es sich um ein Kleinst- oder kleines Unternehmen handelt.
bis zu 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr mehr als 50 % ökologisch erzeugte Produkte oder mehr als 50 % Produkte aus dem Qualitäts- und Herkunftsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ erfasst und vermarktet und der Antragsteller die Schwellenwerte für mittelgroße Unternehmen nicht überschreitet.
bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, wenn das Unternehmen im letzten abgeschlossenen Wirtschaftsjahr mehr als 50 % ökologisch erzeugte Produkte oder mehr als 50 % aus dem Qualitäts- und Herkunftsprogramm „Geprüfte Qualität – Bayern“ erfasst und vermarktet und der Antragsteller die Schwellenwerte für KMU nicht überschreitet.
Sofern mit den zu fördernden Investitionen Anhang-I-Erzeugnisse zu Nicht-Anhang-I-Erzeugnissen verarbeitet werden, beträgt der Zuschuss
bis zu 10 % für mittlere Unternehmen und
bis zu 20 % für kleine und Kleinstunternehmen.
Erforderliches Mindestinvestitionsvolumen: 250.000 Euro
Maximal möglicher Zuschuss 2,0 Mio. Euro
EU
GAK (Bund/Bayern)
- Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung landwirt. Erzeugnisse vom 17. November 2023 externer Link
- Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU – Invest) vom 25. Mai 2023 externer Link
- Änderung der Rahmenrichtlinie für Zuwendungen zu investiven Projekten im Bereich ELER und EGFL (RRL EU – Invest) vom 5. Juli 2023 externer Link
Die Antragstellung erfolgt im Portal iBALIS:
iBALISVollständige Anträge, die bis zum jeweiligen Antragsendtermin eingereicht werden, nehmen an dem jeweiligen Auswahlverfahren der Antragsrunde teil.
Antragsendtermine für das Jahr 2025 werden demnächst hier veröffentlicht.
Die Antragstellung ist ganzjährig bis zu den jeweils vorgegebenen Antragsendterminen möglich.
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage einer Rangliste aus den eingereichten Anträgen, die bis zu den vorgegebenen Antragsendterminen vollständig eingereicht wurden.
Die Rangliste basiert auf der erreichten Punktzahl, die auf der Grundlage der zurechenbaren Auswahlkriterien für das der Antragstellung zugrundeliegende Vorhaben ermittelt wurden.
Alle Vorhaben, die die vorgegebene Mindestpunktzahl überschreiten, werden einer absteigenden, sortierten Reihung unterzogen.
Ausgewählt werden die Projekte mit den höchsten Punkten, bis die für die jeweilige Auswahlrunde vorgegebenen Mittel ausgeschöpft sind.
Anträge, die die Fördervoraussetzungen nicht erfüllen oder die vorgegebene Mindestpunktzahl nicht erreichen oder wegen der ausgeschöpften Mittel nicht berücksichtigt werden können, werden abgelehnt.
- Telefon:
- 0871 9522-4600
- Fax:
- 0871 9522-4399
- E-Mail:
- komzf@fueak.bayern.de
- Adresse:
- Heinrich-Rockstroh-Str. 10, 95615 Marktredwitz
Unterlagen und Merkblätter zur Antragstellung:
- Merkblatt zur Marktstrukturförderung Downloadlink
- Merkblatt zum Auswahlverfahren MSF Downloadlink
- Merkblatt Unternehmensklassen Downloadlink
- Merkblatt zur Förderung von Metzgereien MSF Downloadlink
- Übersicht der Anlagen zum Förderantrag Downloadlink
- Gliederung Wirtschaftlichkeitsgutachten MSF Downloadlink
- Merkblatt Sichtbarkeit Marktstrukturförderung Downloadlink
Weitere Informationen zu den Informations- und Sichtbarkeitsvorschriften:
Unterlagen und Merkblätter zum Zahlungsantrag:
- Merkblatt zur Auszahlung von Fördermitteln bei der Marktstrukturförderung (MSF) Downloadlink
- Belegliste zum Zahlungsantrag (MSF) Downloadlink
- Hinweisblatt – Rechnungen mit unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen Downloadlink
- Merkblatt zur Erhebung von Daten zur Identifizierung von Begünstigten Downloadlink
- Merkblatt zu den Informations- und Publizitätsvorschriften für die Marktstrukturförderung (MSF) Downloadlink
Im Weiteren finden Sie die Grundlagen zum Auswahlverfahren für die Marktstrukturförderung.
Zu den AuswahlkriterienWeitere Informationen
Datum der Auswahlrunde | Plafond in Mio. Euro | Anzahl Anträge | Auswahlschwelle | Anzahl ausgewählter Vorhaben |
---|---|---|---|---|
08.12.2022 | 10,7 | 5 | 2,35 | 5 |
28.07.2022 | 9 | 1 | 2,35 | 1 |
28.07.2022 | 15 | 6 | 2,35 | 6 |
21.06.2022 | 15 | 5 | 2,35 | 5 |
21.12.2021 | 13 | 9 | 2,35 | 9 |
27.08.2021 | 6 | 7 | 2,35 | 7 |
27.05.2021 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
25.03.2021 | 10 | 8 | 2,35 | 8 |
14.10.2020 | 16 | 11 | 2,35 | 11 |
29.04.2020 | 8,5 | 3 | 2,35 | 3 |
08.07.2020 | 13 | 2 | 2,35 | 2 |
05.02.2020 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
06.11.2019 | 9 | 5 | 2,35 | 5 |
07.08.2019 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
08.05.2019 | 8 | 2 | 2,35 | 2 |
27.02.2019 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
17.10.2018 | 12 | 8 | 2,35 | 8 |
18.07.2018 | 6 | 6 | 2,35 | 6 |
18.04.2018 | 6 | 3 | 2,35 | 3 |
28.02.2018 | 6 | 4 | 2,35 | 4 |
08.11.2017 | 5 | 5 | 2,35 | 5 |
05.07.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
10.05.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
15.02.2017 | 5 | 3 | 2,35 | 3 |
12.10.2016 | 6 | 4 | 2,35 | 4 |
15.06.2016 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
02.03.2016 | 6 | 5 | 2,35 | 5 |
30.09.2015 | 5 | 6 | 2,35 | 6 |
30.06.2015 | 15 | 7 | 2,35 | 7 |
30.04.2015 | 20 | 10 | 2,35 | 10 |